Berufsbildungsausschuss der HWK Schwaben
Der Berufsbildungsausschuss (BBA)
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) besteht aus 18 Personen, die von der Vollversammlung gewählt werden. Seine Mitglieder können aus der Vollversammlung stammen, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Der Ausschuss ist paritätisch besetzt: ihm gehören sechs Arbeitgeber-, sechs Arbeitnehmervertreter und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an. Letztere haben beratende Funktion. Über alle wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung, beispielsweise Prüfungsordnungen, ist der BBA zu unterrichten und anzuhören. Seine Vorschläge und Stellungnahmen zur Regelung und Überwachung der Berufsausbildung sowie zur beruflichen Fortbildung und Umschulung gelten für Berufe der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes.
Der BBA leitet seine Beschlüsse zur dortigen Beschlussfassung an die Vollversammlung weiter. In § 9 der Satzung der Handwerkskammer für Schwaben ist die Beschlussfassung der Vollversammlung geregelt. Demnach bedürfen Beschlüsse über den Erlass von Vorschriften über die Berufausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung (§ 91 Abs. 1 Nr. 4 und 4a Handwerksordnung), sowie der Erlass der Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 und 6 Handwerksordnung) der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.
Diese genehmigten Beschlüsse sind in den für die Bekanntmachung der Handwerkskammer bestimmten Organen (§ 105 Abs. 2 Nr. 12 Handwerksordnung) zu veröffentlichen. Bis 2007 erfolgte die Veröffentlichung ausschließlich und im kompletten Wortlaut über die Deutsche Handwerkszeitung. Seit 2008 wird die Veröffentlichung der genehmigten Beschlüsse in der Deutschen Handwerkszeitung angekündigt und auf der Homepage bekanntgegeben.