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Beratung für Handwerksbetriebe, die Zugewanderte aus der Europäischen Union und Drittstaaten beschäftigen möchten.Migration - Informationen für Handwerksbetriebe

Wichtige Informationen für Betriebe und Handwerksorganisationen 

Viele Betriebe sind noch sehr verunsichert, wenn es um die Beschäftigung potenzieller Mitarbeiter aus dem Ausland geht. Deshalb lassen viele Unternehmer die Chance verstreichen, qualifiziertes Fachpersonal aufzunehmen. Wir möchten Sie als Handwerkskammer dabei unterstützen, Licht ins Dunkel zu bringen. Dabei helfen wir Ihnen im kompletten Prozess - von der Suche nach geeigneten Bewerbern, über die Beratung bei rechtlichen Fragen bishin zur Beantragung der richtigen Fördermittel.



Schilder Integration Asyl Flüchtlinge
Marco2811 - Fotolia



Ukrainische Geflüchtete haben im Rahmen der geltenden Massenzustromrichtlinie eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für die Bundesrepublik Deutschland erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung. Der Gesetzgeber hat sich daher dazu entschlossen, mittels oben erwähnter Verordnung, die bisher ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse kraft Gesetzes bis zum 04.03.2026 zu verlängern. Ein Antrag zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann und muss bei der Ausländerbehörde daher nicht gestellt werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten: für die Ausbildung, als Fachkraft mit Anerkennung und die Westbalkanregelung ohne Berufsanerkennung. Die Möglichkeiten für Fachkräfte werden mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz differenzierter.

  • Einreise für eine Ausbildung: ein Ausbildungsvertrag und B1-Deutschkenntnisse (die Hwk empfiehlt B2).
  • Einreise als Fachkraft:
    a) vor der Einreise das Anerkennungsverfahren durchlaufen und dann entweder mit der vollen Gleichwertigkeit ohne Deutschkenntnisse einreisen oder mit der teilweisen Anerkennung zur Anpassungsqualifizierung mit A2-Deutsch einreisen. Hierzu erstellt die HWK gemeinsam mit dem Betrieb einen Qualifizierungsplan zur Einreise.
    b) Anerkennungspartnerschaft: Einreise ohne Anerkennung, diese wird während dem Arbeiten im Betrieb durchgeführt, Deutsch A2, Betrieb sollte für eine Anpassungsqualifizierung geeignet sein (ausbildungsberechtigt für den Referenzberuf im Anerkennungsverfahren)
    c) ausgeprägte Berufserfahrung: 2 jährige Ausbildung in einem Beruf, im angestrebten Beruf 2 Jahre Berufserfahrung (Beispiel: 2 Jahre Ausbildung in der Türkei zu Eisenflechter, 2 Jahre Berufserfahrung als Maurer)
  • Westbalkanregelung ohne Anerkennung: gilt nur für die möglichen EU-Beitrittsländer (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien): ein Arbeitsvertrag und ein Einreisevisum genügen.
    Westbalkan-Regelung | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
  • Arbeitssuche: Chancenkarte zur Arbeitssuche geben:
    Chancenkarte zur Jobsuche (make-it-in-germany.com)

Make it in Germany
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (make-it-in-germany.com)

Für Bayern:
Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften - Regierung von Mittelfranken (bayern.de)

Bereiten Sie sich auf Ihre neue Fachkraft vor. Sehr gute Handreichungen gibt es bei diesen Stellen:

 

Die Personalsuche

Zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland gibt es viele verschiedene Jobbörsen und Bewerberpools:
Haben Sie Bewerber aus dem Ausland und Fragen zum angegebenen Berufsabschluss?

Wir helfen Ihnen die Qualifikation richtig einzuschätzen. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten des BQFG (Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz) und begleiten Sie bei der beruflichen Kompetenzfeststellung. Außerdem bieten wir Ihnen (Anpassungs-)Qualifizierung von Ihren zugewanderten Beschäftigten.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft informiert über ausländische Berufsabschlüsse unter www.bq-portal.de. 

Für handwerkliche Berufe

 
Wir beraten und begleiten bei der Anpassungsqualifizierung zur vollen Gleichwertigkeit:

Brigitte Eisele Dr.

Tel. 0821 3259-1362

Fax 0821 3259-2-1362

brigitte.eisele--at--hwk-schwaben.de

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und geben Ihnen einige Tipps an die Hand. Sprechen Sie uns bitte einfach an.

Brigitte Eisele Dr.

Tel. 0821 3259-1362

Fax 0821 3259-2-1362

brigitte.eisele--at--hwk-schwaben.de

Sie haben die Möglichkeit, Ihr finanzielles Risiko durch die Inanspruchnahme verschiedener Förderungen und Eingliederungshilfen zu minimieren. Welche Mittel und Unterstützungen Sie in Ihrem individuellen Fall beantragen können, erörtern wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.  
 


Jobfinder und Selbstständigkeit

In vielen Ländern ist es nicht üblich, vor dem Berufsbeginn eine Ausbildung zu absolvieren. Zugewanderte haben deshalb oft bereits jahrelange Berufserfahrung und beherrschen ihr Handwerk in der Praxis sehr gut. Ganz von Anfang an als Lehrling in einem Ausbildungsbetrieb zu beginnen, ist nicht in jedem Fall notwendig. Wir suchen mit Ihnen Alternativen, um Ihnen Ihr Können zu bescheinigen, z.B. durch:
  • Kompetenzfeststellung
  • Validierungsverfahren Valikom
  • Nachqualifizierung (Vorbereitung auf eine externe Gesellenprüfung)
  • Kontaktvermittlung zu potenziellen Arbeitgebern
  • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche und Fördermöglichkeiten
 Unser Tipp: Über die Integreat App sind Sie immer top informiert!
 
Welche Voraussetzungen es für den Weg in die Selbstständigkeit gibt, erklären wir Ihnen gerne. Uns ist es dabei besonders wichtig, dass Sie schnell und sicher auf eigenen Beinen stehen können.

Insbesondere welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Gespräch. In bestimmten Berufen ist eine Vorqualifizierung notwendig, um den Traum wahr werden zu lassen. Wir beraten Sie deshalb über die Möglichkeiten, die Ihnen im Bereich Weiterbildung zur Verfügung stehen.

Die Handwerkskammer für Schwaben berät Sie außerdem kompetent im Bereich der Existenzgründung.





Weitere Beratungsangebote und Informationen



Erfolgsstories aus dem schwäbischen Handwerk

Mario Agatic, KFZ Betrieb

Seit 10 Jahren ist Mario Agatic in Deutschland und hat sich in dieser Zeit gut eingelebt. Er spricht sehr gut Deutsch und arbeitete als Helfer in einem KFZ-Betrieb. Er wollte weiterkommen, doch es fehlte an Unterstützung durch diese Firma. Da besann sich der 31-jährige auf seine KfZ-Ausbildung in seinem Heimatland Bosnien-Herzegowina. Dort hatte er nach seiner Schulzeit 2 Jahre lang in einer Schule mit betrieblichen Praxisanteilen KfZ-Mechaniker gelernt. In diesem Beruf wollte Agatic wieder arbeiten. „Ich wollte so gerne wieder in meinem erlernten Beruf arbeiten, aber hatte schon Sorgen, dass ich zu lange raus bin“, erzählt er. Würden also seine Kenntnisse für die Tätigkeit in einer modernen KfZ-Werkstätte in Schwaben ausreichen?

HWK prüft bestehende Kenntnisse

Um Klarheit und eine kompetente Aussage zu bekommen, wandte sich der Agatic an die Handwerkskammer für Schwaben (HWK). Er war lange Jahre nicht in seinem Beruf tätig gewesen und hoffte nun darauf, dass seine bosnischen Zeugnisse anerkannt werden würden. Mehr lesen.





Migration_Integration
HWK Schwaben

 





Dilaver Zoric - Alois Göppel Landtechnik

erhält Auszeichnung "Siegel für Berufsanerkennung" 
für
 Engagement in der Berufsanerkennung.

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MigraNet

MigraNet plus ist ein Zusammenschluss bayerischer Teilvorhaben innerhalb des bundesweiten Förderprogramms IQ - Integration durch Qualifizierung und vernetzt seit 2005 relevante Einrichtungen, Institutionen, Unternehmen und (migrantische) Organisationen. Ziel ist es, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit internationaler Geschichte in Bayern nachhaltig zu verbessern. Die Handwerkskammer für Schwaben ist mit dem Projekt Chance M+ Handwerk Schwaben seit 2023 Teil dieses Netzwerkes.

Unsere Fördergeber: 

Foerderleiste_2023_einzeilig
HWK Schwaben



Arbeitgebersiegel „Wir fördern Anerkennung“

Das Siegel „Wir fördern Anerkennung“ zeichnet Betriebe aus, die auf herausragende Art und Weise Beschäftigte im Verfahren der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse unterstützt haben.
Das Siegel ist eine Initiative des Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“, unterstützt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

 Bewerben Sie sich jetzt | Arbeitgebersiegel Wir fördern Anerkennung (unternehmen-berufsanerkennung.de)

Bild Arbeitssiegel
UBA Connect



UBA Connect

Die Plattform UBA Connect (unternehmen-berufsanerkennung.de) bringt Unternehmen mit geeigneten Fachkräften für die Durchführung von Anpassungsqualifizierungen zusammen. Davon können beide Seiten profitieren. Haben Sie Interesse?
Mitmachen kann jedes Unternehmen, das beruflich Qualifizierte in Handwerksberufen sucht und bereit ist, Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen zunächst im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung anzustellen und zu qualifizieren.

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Dr. Eisele Brigitte HWK Schwaben

Brigitte Eisele Dr.

Siebentischstraße 52 - 58

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Tel. 0821 3259-1362

Fax 0821 3259-2-1362

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