Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Theorie trifft Praxis!
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein einzigartiger Bestandteil der dualen Ausbildung im Handwerk.
Unternehmen haben sich oft auf Nischen spezialisiert und bieten nur ausgewählte Produkte und Leistungen ihres Fachbereichs an. Doch prüfungsrelevant ist die ganze Bandbreite des Ausbildungsberufs.
Wenn ein Jugendlicher beispielsweise in einem Betrieb arbeitet, der sich auf Türen- und Fensterbau spezialisiert hat, muss er in der Prüfung auch in der Lage sein, Möbel anzufertigen und Furniere aufzubringen.
Häufig gestellte Fragen zur überbetrieblichen Unterweisung
Die überbetriebliche Ausbildung fördert die Systematisierung der betrieblichen Ausbildung und ergänzt diese bei der Umsetzung spezialisierter Produktions- und Dienstleistungsstrukturen. Darüber hinaus unterstützten die zuständigen Handwerkskammern und Innungen den Transfer neuer Technologien in die kleinen und mittleren Unternehmen.
Durch den Einsatz praxisnaher und handlungsorientierter Ausbildungsmethoden erhöht die überbetriebliche Ausbildung die betriebliche Ausbildungsqualität.
Die berufliche Bildung muss gerade in den Klein- und Mittelbetrieben noch attraktiver gemacht und noch stärker auf die zu erwartenden Qualifikationsanforderungen ausgerichtet werden, wenn hohe handwerkliche Berufsausbildung für die Mehrheit der Jugendlichen der Weg ins Berufsleben sein soll. Dazu gehört die praxisnahe Ausbildung in den Betrieben und ergänzend die intensive und systematische Vermittlung von praktischen Fertigkeiten in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dient vor allem
- der Gewährleistung einer breiten Grundausbildung
- der Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung
- der Anpassung an technische und wirtschaftliche Veränderungen
Als Ausbildungsbetrieb profitieren Sie von der Kompetenzvermittlung gegenüber den Auszubildenden.
- durch Zuwendungen des Freistaates Bayern (ca. 70 %)
- durch Eigenmittel der Betriebe (ca. 30%)
In der Fachstufe (2.-4. Lehrjahr) erfolgt die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durch Zuwendungen
- des Bundes (ca. 30 %)
- des Freistaates Bayern (ca. 30 %)
- des Europäischen Sozialfonds (ca. 10 %)
- durch Eigenmittel der Ausbildungsbetriebe (ca. 30 %)
Für die Ausbildungsberufe gemäß der Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft übernimmt die Lehrgangs-, Internats- und Fahrtkosten die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU).
Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, den Lehrling zum Besuch überbetrieblicher Maßnahmen freizustellen. Die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sind somit kein freiwilliges Angebot an den Lehrherrn oder Lehrling, sondern sie sind ein verpflichtender Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk.