HWK Schwaben berät zu Versicherungen, Bankkrediten und anderen VerträgenHochwasserkatastrophe: Handwerksbetriebe beheben Schäden – viele Betriebe auch selbst betroffen
Viele Handwerksunternehmen sind derzeit im Einsatz, um die Hochwasserschäden zu beseitigen. Unter anderem sind Elektrobetriebe oder Heizungsbauer bereits seit letzter Woche rund um die Uhr im Einsatz, um in vielen Häusern und anderen Unternehmen Strom und Heizung wieder in Gang zu setzen. Oft ist das vorerst nur provisorisch möglich. Die Behebung der Schäden wird sich noch über Wochen hinziehen.
Auf der anderen Seite sind auch viele Handwerksunternehmen selbst vom Hochwasser betroffen. Sie hoffen jetzt auf eine zügige und unbürokratische Auszahlung von Soforthilfen, die Unternehmen bei der Regierung von Schwaben beantragen können. Oft auch zur Überbrückung, bis Geld von den Versicherungen fließt. Der Freistaat hatte bereits am Dienstag nach dem Hochwasser-Wochenende Soforthilfen beschlossen. Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern können diese Hilfen beantragen. Die maximale Unterstützung liegt bei 200.000 Euro, bei nicht versicherbaren Schäden sind es 50 Prozent der geschätzten Schadenshöhe, bei versicherbaren 25 Prozent. In existenzgefährdenden Sonderfällen kann die Soforthilfe bis zu 100 Prozent betragen.
Einsatz der Belegschaft bei Kurzarbeit für Aufräum- und Sanierungsarbeiten
Firmen, die nicht unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind, sondern beispielsweise nicht weiterarbeiten können, weil ein vom Hochwasser betroffener Betrieb keine Materialien oder Komponenten mehr liefern kann, sind ebenfalls berechtigt, Soforthilfe bei der Regierung von Schwaben zu beantragen. Zusätzlich soll es für betroffene Betriebe Steuererleichterungen geben. Auch Kurzarbeit kann beantragt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in diesem Fall trotzdem für Aufräum- und Sanierungsarbeiten eingesetzt werden.
Unterstützung durch HWK Schwaben
Die Handwerkskammer für Schwaben wird sich dafür einsetzen, dass die Soforthilfen eine ausreichende Höhe erreichen und die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgt. Darüber hinaus stehen die Beraterinnen und Berater der HWK Schwaben den Betrieben in vielen Bereichen mit Rat und Tat zur Seite, ob beim Thema Soforthilfen, beim Arbeitsrecht, dem Umgang mit Versicherungen und Banken oder bei Verträgen mit anderen Unternehmen.
Miete, Banken, Versicherungen
Die HWK Schwaben empfiehlt ihren Mitgliedsbetrieben bei laufenden Kosten, wie Krediten oder Versicherungsbeiträgen, mit Banken bzw. Versicherern in Kontakt zu treten und um Stundung, respektive Aussetzen der Zahlung zu bitten. Um Löhne und Gehälter zum Monatsende zahlen zu können, kann es nötig sein, den Überziehungsrahmen bei der jeweiligen Bank erweitern zu lassen. Eine gute Kommunikation mit den Vertragspartnern ist an dieser Stelle wichtig. Auch was Mietkosten angeht, sollten Betriebe Fotos der Schäden an ihren Vermieter weitergeben und das Gespräch suchen. Grundsätzlich gibt es ein Mietminderungsrecht, das aber vertraglich ausgeschlossen sein kann. Bei Aufträgen, die nicht abgearbeitet werden können, sollten betroffene Unternehmen ebenfalls mit ihren Auftraggebern in Kontakt treten, dabei um Fristverlängerung bitten und Lösungen erarbeiten.
Kontakt zur Beratung der Handwerkskammer für Schwaben: Tel. 0821 3259-1510 oder Mail: beratung@hwk-schwaben.de