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Kurz notiert

HWK macht gegen Grundsteuer C mobil

Die Grundsteuerreform vom vergangenen Jahr ermöglicht es den Ländern, den Kommunen eine zusätzliche Steuer einzuräumen – die Grundsteuer C. Damit sollen bebaubare Grundstücke höher besteuert werden, um die Eigentümer zu deren Bebauung oder Verkauf zu drängen. Den Eigentümern wird unterstellt, dass sie mit ihren Flächen auf höhere Preise spekulierten. Die bayerische Koalition streitet derzeit darüber, ob sie den Kommunen diese Steuer ermöglichen soll. Das Handwerk ist strikt dagegen, weil viele Unternehmen Flächen nicht zur Spekulation, sondern für mögliche spätere Betriebserweiterungen vorhalten. Die Betriebe müssten mit dieser Steuer entweder mehr zahlen, oder vorzeitig und damit riskant erweitern oder ihr Grundstück verkaufen und sich damit den Weg zu einer möglichen späteren Erweiterung verbauen. Die HWK Schwaben hat sich daher an die schwäbischen Abgeordneten der CSU und der Freien Wähler gewandt, um die Grundsteuer C noch zu verhindern.



Bundesregierung stellt erste Details zur Überbrückungshilfe III vor

Die Bundesregierung hat die bereits in Aussicht gestellte dritte Stufe der Überbrückungshilfe präzisiert. Demnach soll dieses Instrument bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Das aktuelle Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020. Nachdem für die zweite Phase die Bedingungen bereits gegenüber dem ersten Programm gelockert wurden, soll es nun weitere Erleichterungen geben: Der Höchstförderbetrag pro Monat soll von 50.000 Euro auf 200.000 Euro ausgedehnt werden. Zudem soll Soloselbstständigen geholfen werden, die keine Fixkosten geltend machen können. Für sie soll es eine einmalige Neustarthilfe geben. Diese soll 25 Prozent des Umsatzes im Vorjahreszeitraum und maximal 5.000 Euro betragen. Das Handwerk befürwortet, dass die Überbrückungshilfe nochmals verlängert und ausgeweitet wird, um den Betrieben in der fortdauernden Corona-Krise zu helfen. Die Unterstützung soll über das bereits bekannte Portal beantragt werden können.

 

Verbund- und Auftragsausbildung wird gefördert

Nach der ersten Förderrichtlinie vom Juli ist Anfang November die zweite Förderrichtlinie im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten. Damit kommt nach den Ausbildungsprämien, dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und der Übernahmeprämie für Auszubildende aus insolventen Betrieben nun auch die Förderung für die Verbund- und Auftragsausbildung hinzu. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro. Diese können Unternehmen dann erhalten, wenn sie vorübergehend Auszubildende anderer Betriebe für mindestens sechs Monate übernehmen. Diese Betriebe müssen nachgewiesenermaßen pandemiebedingt geschlossen oder von erheblichen Einschränkungen betroffen sein. Das Handwerk befürwortet diese Maßnahme, kritisiert aber nach wie vor, dass die Bedingungen für die Ausbildungsprämien in der ersten Förderrichtlinie nicht an die gelockerten Voraussetzungen für die Überbrückungshilfen angepasst wurden. Damit profitieren weiterhin viel zu wenige Betriebe von diesen Prämien.



Staat kann schneller in die öffentliche Infrastruktur investieren

Anfang November hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, mit dem staatliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur beschleunigt werden sollen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf hierzu im August beschlossen. Ziel sind deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, wird das Gesetz auch das in Schwaben starke Bauhandwerk in der Corona-Krise unterstützen – wenngleich für das Gesetz ein größerer Geltungsbereich wünschenswert gewesen wäre.



Wohnungen sollen verstärkt und schneller gebaut werden

Ebenfalls Anfang November hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau verstärkt und beschleunigt werden sollen. Wie auch schon das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen würde dieses Gesetz zur Mobilisierung von Bauland die Baukonjunktur in der Corona-Krise stützen. Über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus wäre es allerdings wünschenswert, wenn auch Gebäude zur gewerblichen Nutzung in den Geltungsbereich des Gesetzes fielen. Im Übrigen nützt ein gutes Gesetz wenig, wenn es nicht wirksam vollzogen werden kann. Daher fordert das Handwerk auch mehr Planungskapazitäten in den Kommunen.

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

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