Kurz notiert
Bürokratieentlastungsgesetz IV im Bundestag
Nach einem monatelangen Vorspiel hat es das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) nun endlich zur Abstimmung in den Bundestag geschafft. Am 17. Mai stand der vom Bundesjustizministerium initiierte Gesetzesentwurf in erster Lesung zur Debatte im Bundestag.
Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die darauf abzielen, die Bürokratie in Deutschland abzubauen. Unter anderem sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden. Die HWK Schwaben hat an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass die Entlastungseffekte für Handwerksbetriebe bei weitem nicht ausreichen werden, selbst wenn das Gesetz bald in Kraft treten sollte. Letztlich sind zu wenige wirksame Maßnahmen enthalten, die auf KMU abzielen. Die Bundesregierung und das zuständige Bundesjustizministerium sollten vorliegende Maßnahmenvorschläge des Handwerks stärker berücksichtigen und baldmöglichst nachlegen.
Politisches Ringen um das Rentenpaket II
Die für Mai geplante Abstimmung im Bundestag für das sogenannte Rentenpaket II steht weiterhin aus. Nachdem die Regierungsparteien sich zuvor inhaltlich eigentlich bereits verständigt hatten, gerät es nun mehr und mehr in den Sog der Haushaltsstreitigkeiten. Durch die jüngste Steuerschätzung dürften sich diese noch verschärfen.
Das neue Rentenpaket enthält drei Kernpunkte: Das Renteneintrittsalter soll nicht weiter angehoben werden, das Rentenniveau soll bis einschließlich 2029 auf die Höhe von 48 Prozent festgeschrieben werden. Zudem soll eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden – das sogenannte Generationenkapital, also ein geplanter milliardenschwerer Aktienfonds.
Während Arbeitgeber und der Arbeitgeberverband das Rentenpaket als unausgegoren kritisieren und auf in Zukunft steigende Rentenbeiträge verweisen, verteidigt die Arbeitnehmerseite die Pläne als Fortschritt für die Mittelschicht. Die HWK Schwaben erachtet eine Modernisierung des Rentensystems als notwendig und gibt zu bedenken, dass sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite im Handwerk ausreichend Berücksichtigung finden sollten.
Berufsvalidierung zur Abstimmung
Das geplante Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) der Bundesregierung wurde am 17. Mai im Bundestag in erster Lesung verhandelt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen ohne Berufsabschluss, aber mit praktischer Erfahrung in einem Beruf neue Möglichkeiten erhalten sollen, diese auch formal bescheinigt zu bekommen.
Der Gesetzentwurf enthält aber aus Sicht der Handwerkskammer noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, und die HWK Schwaben hat sich deswegen an die schwäbischen Bundestagsabgeordneten gewandt. Von entscheidender Bedeutung ist vor allem, eine gesetzliche Altersgrenze von 25 Jahren festzulegen, denn ohne eine klare Regelung könnten falsche Anreize für junge Menschen entstehen, auf eine qualifizierte Ausbildung zu verzichten. Die Qualität der beruflichen Bildung darf keinesfalls unter einem noch nicht ganz ausgereiften neuen Gesetz leiden.
Stand: 17.05.24