Kurz notiert
Sprunghaftigkeit bei Testangebotspflicht irritierend
Erst am 20. April ist die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Sie sah vor, dass Arbeitgeber ihren in Präsenz Beschäftigten i. d. R. mindestens einmal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anbieten müssen. Nur einen Tag später beschloss die Bundesregierung, diese Regelung schon wieder zu ändern – und zu verschärfen: Nun müssen Betriebe mindestens zweimal wöchentlich einen Test anbieten. Abgesehen davon, dass die Testangebotspflicht ein Misstrauensvotum gegen die erheblichen Bemühungen der Betriebe ist, sorgt diese politische Sprunghaftigkeit für Verunsicherung, einen weiteren Vertrauensverlust und zusätzliche Kosten bei den Unternehmen.
Überbrückungshilfe III nochmals im Sinne des Handwerks verbessert
Die Bundesregierung hat Anfang April das von der Ministerpräsidentenkonferenz Mitte März angekündigte zusätzliche Hilfsinstrument für Betriebe bekanntgegeben: Voraussichtlich ab Mai soll unter bestimmten Bedingungen ein Eigenkapitalzuschuss im Rahmen der Überbrückungshilfe III ausgezahlt werden. Das ist ein richtiges Mittel, um die Substanz vieler Unternehmen zu sichern; es muss schnell kommen. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die bisherige 90-prozentige Fixkostenerstattung auf 100 Prozent – vorbehaltlich eingehaltener Beihilfegrenzen – erhöht und die Überbrückungshilfe III bis Jahresende verlängert werden soll. Das ist angesichts des andauernden Lockdowns auch geboten.
Härtefallfonds ist wichtige Ergänzung der bisherigen Hilfsprogramme
Mitte Februar hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier einen Härtefallfonds angekündigt. Dieser Fonds sollte Betrieben helfen, die Corona-bedingt in Existenznot geraten sind, aber nicht von den bisherigen Hilfsprogrammen profitieren können. Mitte April hat nun die bayerische Staatsregierung beschlossen, diesen Fonds in Bayern umzusetzen. Über Anträge, die ab Mai möglich sein sollen, soll eine Härtefallkommission individuell entscheiden. Dieses Instrument muss nun schnell umgesetzt werden, damit Betrieben geholfen werden kann, die bisher keine Hilfe bekommen haben.
Angekündigte Bürokratieentlastungen präzisiert und längst überfällig
Mitte April hat die Bundesregierung ihr Paket für weitere Bürokratieentlastungen beschlossen. Darauf hatte sich die Koalition bereits Anfang März verständigt. Von den insgesamt 22 Maßnahmen gelten 15 der Wirtschaft. Das zentrale Instrument – ein Basisregister für Unternehmensstammdaten – hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits in einen Gesetzentwurf gefasst. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl beschlossen sowie Aufbau und Testphase des Registers noch in diesem Jahr begonnen werden. Weitere Maßnahmen betreffen u. a. weniger Berichtspflichten und Geräteprüfungen sowie erleichterte Betriebsübergaben. Diese Schritte sind richtig, wenn auch längst überfällig. Weitere Schritte auf dem steinigen Weg zum Bürokratieabbau müssen folgen.
Bei Stärkung von Betriebsräten Interessenabwägung wichtig
Die Bundesregierung hat Ende März einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Arbeitnehmermitbestimmung gestärkt und so die Zahl der Betriebsräte erhöht werden soll. Dafür soll u. a. der Kündigungsschutz erweitert, die Schwelle für Stützunterschriften reduziert und der Einfluss auf die Bedingungen für mobile Arbeit ausgeweitet werden. Der Bundestag soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl beschließen. Der Plan der Bundesregierung stärkt Arbeitnehmerrechte. Dabei darf jedoch der unternehmerische Spielraum nicht zu stark eingeschränkt werden. Daher müssen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen angemessen berücksichtigt und abgewogen werden.
Nach Beschluss des EU-Klimaziels nun dessen Umsetzung entscheidend
Rat, Parlament und Kommission haben sich Mitte April auf ein EU-Klimaziel geeinigt: Es bleibt bei 55 Prozent CO2-Reduktion bis 2030 gegenüber 1990. Damit haben sich Rat und Kommission gegen das Parlament durchgesetzt. Dieses hatte 60 Prozent gefordert. Allerdings haben vor allem die osteuropäischen Staaten durchgesetzt, dass nur die EU insgesamt bis 2050 klimaneutral werden muss – nicht jeder Mitgliedsstaat einzeln. Damit könnten osteuropäische Staaten weniger leisten, was u. a. durch Deutschland ausgeglichen werden müsste. Die Kommission will auf Basis dieser Einigung bis Juni Umsetzungsvorschläge unterbreiten. Die HWK Schwaben hat bereits in den vergangenen Monaten – auch in Gesprächen mit Politikern – immer wieder davor gewarnt, dass das Handwerk nicht zugunsten anderer Bereiche und Staaten übermäßig belastet werden darf.