Kurz notiert
Corona-Beschlüsse mit Augenmaß
Bund und Länder sowie der Freistaat Bayern haben im Januar vor dem Hintergrund der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante folgende Beschlüsse gefasst, die im Sinne des Handwerks sind:
- Ausnahmen und Verkürzungen bei Quarantäne von Kontaktpersonen und isolierten Erkrankten
- Aussicht auf verlängerte Überbrückungshilfen und Regelungen zur Kurzarbeit sowie auf eine Öffnungsperspektive, wenn keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr droht
- Beibehaltung der 2G-Regel in der bayerischen Gastronomie und damit Abweichung vom Bund-Länder-Beschluss zu einer 2G-plus-Regelung
- Aussetzung regionaler Betriebsschließungen ab einer Inzidenz von 1.000 (Hotspot-Regelung)
- 3G statt 2G im gesamten bayerischen Einzelhandel nach Gerichtsentscheidung
- 3G statt 2G in der beruflichen Bildung in Bayern (Prüfungen und Meisterkurse)
Betriebe bleiben so leichter arbeitsfähig, können weiter auf staatliche Unterstützung hoffen, sind nicht von verschärften Regelungen betroffen und können von Erleichterungen profitieren.
Bundesregierung braucht für Klimaschutz-Sofortprogramm das Handwerk
Mitte Januar hat Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck seine Pläne für ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgestellt. Zwei Gesetzespakete sollen im April und im Sommer beschlossen werden. Habeck plant beispielsweise höhere Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergie, 2 % der Landesfläche für Windenergie, Photovoltaik als Pflicht für gewerbliche Neubauten und als Regel für private Neubauten sowie höhere Energieeffizienzstandards für Gebäude. Diese Maßnahmen können nicht ohne das Handwerk umgesetzt werden. Deutlich mehr Aufträge müssen aber von Fachkräften auch abgearbeitet werden können. Wenn sich jedoch die Fachkräftesituation im Handwerk nicht bessert, können die Pläne nicht wie geplant realisiert und die Klimaziele nicht erreicht werden. Umso wichtiger ist es, dass die neue Bundesregierung schnellstmöglich die berufliche Bildung stärkt. Richtige Ansätze sind im Koalitionsvertrag enthalten – unter anderem mehr Berufsorientierung, besser finanzierte Berufsschulen und eine Kostenentlastung bei der Meister-Ausbildung.
EU-Vorschläge zu klimaneutralen Gebäuden schwer umsetzbar
Mitte Dezember hat die EU-Kommission als zweiten Teil des Pakets „Fit for 55“ ihren Vorschlag für eine Richtlinie unterbreitet, womit der Gebäudesektor schrittweise klimaneutral werden soll. Bei Neubauten soll dies bereits bis 2030 der Fall sein – bei öffentlichen Gebäuden schon 2027. Auch Altbauten sollen bis dahin höhere Standards erfüllen. Jene mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse sollen dann mindestens die nächsthöhere Klasse erreichen und 2033 nochmals eine höhere Klasse – Nichtwohngebäude bereits jeweils drei Jahre früher. Zudem sollen die EU-Staaten Pläne für einen bis 2050 klimaneutralen Gebäudebestand vorlegen. Um dieses ambitionierte Programm zu realisieren, kommt es – genauso wie beim Klimaschutz-Sofortprogramm des Bundes – vor allem auf das Handwerk an und damit auf genügend qualifizierte Fachkräfte. Nur wenn die berufliche Bildung schnellstens politisch gestärkt wird, können die Betriebe ein stark wachsendes Auftragsvolumen bewältigen. Nun müssen sich Parlament und Ministerrat der EU zum Vorschlag der Kommission positionieren.
Landesentwicklungsprogramm mehr an Interessen des Handwerks orientiert
Der bayerische Ministerrat hat Mitte Dezember einen Entwurf beschlossen, mit dem das Landesentwicklungsprogramm Bayern in Teilen fortgeschrieben werden soll. Dieser geänderte Rahmen für alle öffentlichen und privaten Planungsträger enthält aus Sicht des Handwerks einige positive Aspekte. Unter anderem sollen die Standortbedingungen für Betriebe verbessert, Initiativen zur Vermarktung regionaler handwerklicher Produkte gestartet, Leistungen des Handwerks als Teil der Daseinsvorsorge anerkannt, Zentrale Orte und Ortszentren gestärkt, regionale Versorgungs- und Wertschöpfungsketten aufgebaut und eine flächendeckende leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur höher gewichtet werden. Nach einem öffentlichen Beteiligungsverfahren sollen der Ministerrat und der Landtag bis Frühjahr 2023 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschließen.
Bayerisches Grundsteuergesetz mit Flächenmodell einfach und bürokratiearm
Ende November hat der Landtag das bayerische Grundsteuergesetz beschlossen, das Anfang Januar in Kraft getreten ist. Es orientiert sich am vom Handwerk befürworteten einfachen und bürokratiearmen Flächenmodell. Demzufolge sollen nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer B) nur nach der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie deren Nutzung bewertet werden. Damit wendet Bayern eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz an, die vom Bund abweichende Regelungen ermöglicht. Der Bund hatte auch wertabhängige Bewertungskriterien vorgesehen, die nun in Bayern ausgeschlossen sind. Ebenso ausgeschlossen ist – nach bisweilen anderslautenden Überlegungen – die Möglichkeit für die Kommunen, eine Grundsteuer auf bebaubare Grundstücke festzusetzen (Grundsteuer C). Die HWK Schwaben hatte sich nachdrücklich gegen die Grundsteuer C stark gemacht. Noch dieses Jahr sollen die Daten eingeholt werden, um die Flächen neu zu bewerten. Die neu berechnete Grundsteuer soll dann ab 2025 erhoben werden.